Gebundene Ausgaben
- Gebundene Ausgaben
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Die Beschaffung von persönlichen Geräten für Lehrpersonen bzw. Schülerinnen und Schüler sind keine gebundenen Ausgaben. Aufgrund des Paragrafen 22 Abs. 2 des Volksschulgesetzes könnte von gebundenen Ausgaben ausgegangen werden, da einige Lehrmittel (Bsp. Dis donc!) eine gewisse Ausstattung an Geräten notwendig machen. Der Spielraum in der Auswahl von Geräten ist jedoch gross bezüglich Leistung, Preis und Modell. Deshalb sind es keine gebundenen Ausgaben.
Aufgrund des Paragrafen 22 Abs. 2 kann begründet werden, dass Geräte notwendig sind und die Schule diese zur Verfügung stellen muss. Im lokalen, pädagogischen Medien- und ICT-Konzept zeigt die Schule auf, wie die Schülerinnen und Schüler mit den persönlichen Geräten arbeiten und zum Lernen nutzen.
Die Aufstellung der obligatorischen Lehrmittel, welche persönliche Geräte zum Arbeiten notwendig machen, unterstützen diesen Ansatz. Dazu kann auf die Liste der obligatorischen bzw. alternativ-obligatorischen Lehrmittel der Bildungsdirektion verwiesen werden.