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Grundlagen zu Daten

Grundlagen zu Daten

Datenarten

Es hat sich als nützlich erwiesen, die Daten im Kontext der Schule in Stammdaten, Inhaltsdaten und Metadaten zu unterscheiden. 

  • Stammdaten (manchmal auch als Bestandsdaten bezeichnet) sind Namen, Postadresse, Telefonnummer, E-Mail-Adressen, Klassenzuteilung etc.
  • Inhaltsdaten sind der Nachrichtenstrom, das Telefongespräch oder der Inhalt des Textdokumentes an und für sich.
  • Metadaten sind die Daten, die darüber Auskunft geben, wer mit wem von wann bis wann und von wo nach wo kommuniziert. 

Grade der Öffentlichkeit von Daten in Cloud-Diensten

Inhalte auf Cloud-Diensten haben vier verschiedene Grade von Öffentlichkeit:

  • Privat sind Inhalte nur, wenn sie verschlüsselt sind.
  • Pseudoprivat sind Inhalte, die unverschlüsselt sind und damit durch die Cloudbetreiber automatisisert ausgewertet und/oder durch technische Administratoren eingesehen werden können. Pseudoprivate Inhalte können geleaked oder wegen technischer Fehler versehentlich veröffentlicht werden. 
  • Halböffentlich sind Inhalte, die in Gruppen (Klasse, Fachlehrer, Schulhaus intern etc.) geteilt werden. Durch die einfache Kopierbarkeit digitaler Inhalte muss davon ausgegangen werden, dass die Inhalte jederzeit einer erweiterten Nutzungsgruppe zur Verfügung gestellt werden können. Deshalb werden sie halböffentlich genannt. Wegen der einfachen Kopierbarkeit digitaler Daten muss die Nicht-Weiterverbreitung halböffentlicher Inhalte oft explizit durch mündliche oder schriftliche Vereinbarungen – bis hin zu einer Geheimhaltungsvereinbarung – eingefordert werden. 
  • Öffentlich sind die Inhalte, die für Mensch und Maschine ohne Hürde einzusehen sind.

Verschiedene Grade der Öffentlichkeit bedingen einen anderen Umgang mit den Inhalten bezüglich: 

  • Qualität: Private Inhalte müssen nicht über die selbe Qualität verfügen, wie öffentliche Inhalte (z.B. bzgl. Rechtschreibeprüfung).
  • Copyright: Bei privater, pseudoprivater und halböffentlicher Verarbeitung sind Benutzende frei in der Nutzung fremder Inhalte (Texte, Bilder etc.). 
  • Datenschutz: Für das Teilen von Informationen (Fotos, Texte etc.) anderer Personen wird bei pseudoprivaten und halböffentlichen Daten deren Einverständnis benötigt.