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Ersatzbeschaffung / Neubeschaffung

Ersatzbeschaffung / Neubeschaffung

Ersatzbeschaffung

Unter dem Begriff der Ersatzbeschaffung versteht das GAZ, dass nach Ablauf des Lebenszyklus der Geräte, der Ersatz als neue Investition über die Investitionsrechnung des Verwaltungsvermögens budgetiert und verbucht wird (Kauf). Die Geräte werden in der Bilanz aktiviert und über die Nutzungsdauer abgeschrieben. Investitionen unter der Aktivierungsgrenze werden direkt als Anschaffungen in der Erfolgsrechnung budgetiert und verbucht.

Neubeschaffung

Alle Geräte, welche zusätzlich oder mit bedeutenden Veränderungen gegenüber den zu ersetzenden Geräten beschafft werden, sind als Neubeschaffung zu bezeichnen. Diese sind zu planen und von der - gemäss Gemeindeordnung - zuständigen Stelle der Gemeinde (Vorstand oder Versammlung etc.) beschliessen zu lassen. Bei einem Beschluss kann dieser auch geändert werden (Höhe der Kreditbewilligung). 
Ein operatives Leasing wird über die Erfolgsrechnung budgetiert und verbucht.