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Digitale Zugänglichkeit und Barrierefreiheit

Digitale Zugänglichkeit und Barrierefreiheit

Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen – das können Kinder mit Lernschwierigkeiten, aber auch besonders begabte Schülerinnen und Schüler sein – und Lernende mit Behinderung werden so weit wie möglich innerhalb der Regelklasse gefördert. Deshalb sind sowohl die Lern-, Lehr- und Fördermaterialien als auch die Gestaltung der Lernsituationen für alle Schülerinnen und Schüler barrierefrei zugänglich zu machen. Dafür sind verschiedene Akteure verantwortlich. Ein grosser Teil des Handlungsbedarfs liegt bei der Schule.

Die digitale Barrierefreiheit ist gesetzlich verankert. Wenn Menschen digitale Informationen überhaupt nicht oder nur mit grösster Mühe wahrnehmen oder verstehen können, sind sie benachteiligt. Es ist schwierig für sie, an allen Lebensbereichen teilzuhaben. Die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung und die Chancengerechtigkeit von Lernenden mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen sind umzusetzen. Dazu braucht es eine Sensibilisierung aller Beteiligten. Die Schulen benötigen auch zusätzliches Know-how in diesem Bereich.  Die Stiftung Schweizer Zentrum für Heil- und Sonderpädagogik (SZH) verweist auf Initiativen, Standards und Ressourcen. Besonders interessant sind beispielsweise Fachstellen, welche die üblichen Lehrmittel der Regelschule und die Lernmaterialien sehbehinderungsspezifisch aufbereiten:

Digitale Zugänglichkeit und Barrierefreiheit im Gesamtzusammenhang "Sonderpädagogische Aspekte"