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Kauf, Miete, Infrastruktur als Dienstleistung oder Leasing

Kauf, Miete, Infrastruktur als Dienstleistung oder Leasing

Klassischerweise kauft die Schule die Geräte. Miet-, Infrastruktur als Dienstleistung- und Leasingmodelle für Hardware (Endgeräte, Netzwerk, Präsentationstechnik etc.) sind im Schulumfeld nicht verbreitet. Eine detaillierte Auslegeordnung bezüglich Vor- und Nachteile ist im Handlungsfeld Risikokultur aufgearbeitet.

Eine erste Analyse hat ergeben, dass ein Kauf der Geräte einfacher, gängiger, kostengünstiger und eigenständiger ist. Bisher spricht einiges gegen die Miete, Infrastruktur als Dienstleistung oder das Leasing von Geräten.

  • Die Komplexität ist bei der Variante Kauf gegenüber den Varianten Miete, Infrastruktur als Dienstleitung und Leasing um ein Vielfaches geringer, da 
    • für die Modelle Miete/Leasing weder Standards noch Erfahrungen vorliegen.
    • den Schulen und Gemeinden oft das nötige Wissen zur fundierten Aufarbeitung der anderen beiden Varianten fehlt. Das Wissen müsste hinzugekauft werden. 
  • Das Eigentum an den Geräten birgt einige Vorteile:
    • Z.B. hinsichtlich der IT-spezifischen Gegebenheiten (z.B. Software-Nutzung)
    • Eine länger als geplante Nutzung 

Miete

Die Miete ist oft teurer als der Kauf der Hardware. Bei den meisten Angeboten wird einfach der Kaufpreis auf die Mietdauer verteilt.

Infrastruktur als Dienstleistung

Alternative Finanzierungsmodelle sind im Schulkontext nicht standardisiert. Deshalb sind sie für Schulen zurzeit eher nicht zu empfehlen. Bei Hardware als Teil einer Dienstleistung ist die Situation speziell zu analysieren. Bei der Bereitstellung der Infrastruktur als Dienstleistung ist der Support im Mietpreis inbegriffen.

Aktuell werden «Infrastruktur als Dienstleistung» standardisiert angeboten:

  • Internetanbindung
  • Fotokopierer
  • Telefonie-Anlagen
  • Cloud-Server (siehe Kapitel Cloud-Dienste). 

In folgenden Bereichen gibt es erste Angebote für «Infrastruktur als Dienstleistung» 

  • Netzwerk und WLAN 
  • Drucker
  • Tablets, Laptops (digitaler Arbeitsplatz als Dienstleistung)

Da in diesen Bereichen noch wenige Angebote existieren, gibt es kaum Konkurrenz. Viele Fragen sind ungeklärt, deshalb sind der Aufwand und die Unsicherheiten oft grösser als der Mehrwert.  

Bei den meisten Angeboten fehlt eine Innovationsgarantie. Es gibt keine Garantie, dass der Anbieter die Infrastruktur aktualisiert oder die Bandbreitenerhöhung an den Kunden weitergibt. 

Finanzierungsleasing

Die Finanzierung der ICT-Infrastruktur durch Leasing ist nicht zu vergleichen mit dem Autoleasing, da die Möglichkeit, den geleasten Gegenstand zu kaufen  (Restwerteinigung), nicht standardisiert ist. Typischerweise werden die geleasten Geräte nach der Ablaufzeit aufbereitet und weiterverkauft. Details dazu sind in der Risikokultur zu finden.

Finanzierungsleasing könnte bei den aktuell tiefen Zinsen ein interessantes Modell für Schulen und Gemeinden sein. Da Finanzierungsleasing für Schulen kein standardisiertes, seit vielen Jahren bewährtes «Produkt» ist, bestehen offene rechtliche Fragen, und es fehlt an Erfahrungen. Im Folgenden sind einige Vor- und Nachteile aufgezählt.

Vorteile

  • Schont die Liquidität und das Eigenkapital der Gemeinde
  • Bilanzneutral – nur in der Erfolgsrechnung ersichtlich (Eigenkapitalquote und Verschuldungsgrad bleiben unverändert)
  • Keine Abschreibungen der Investition über 3 Jahre
  • Möglichkeit der Modalitäten wie zum Beispiel Upgrade-Möglichkeiten während der Dauer des Leasingvertrages
  • Nachhaltigkeit: Die Geräte werden nach Ablauf des Leasings aufbereitet und weiterverkauft. 

Nachteile

  • Das Dreiparteienverhältnis Leasings-Geber, Leasings-Nehmer und Lieferant erhöht die Komplexität und Risiken. 
  • Drittpartei als Geldgeberin mit entsprechendem Kreditrisiko (geringer Einfluss auf Rückversicherung und Verbriefung durch den Leasing-Dienstleister durch Leasing-Nehmer).
  • Bei Insolvenz des Leasingsgebers besteht die Gefahr des Einzuges der Geräte. Somit wäre keine weitere Nutzung mehr möglich (akute Ersatznotwendigkeit).
  • Kein Eigentum an den Geräten – nur zum Gebrauch
  • Was geschieht nach Ablauf der Vertragsdauer (Vertragsverlängerung, neuer Vertrag, Übernahme der Geräte)?
  • Retentionsrecht durch Leasings-Geber
  • ICT-spezifische Problemfelder
    • Lizenzrechtliche Komponenten, ob Software weiterveräussert, verleast werden darf
    • Bei der Software verbleibt das Eigentum beim Lieferanten, was folglich zu einer zusätzlichen vertraglichen Beziehung zwischen dem Lieferanten und Leasings-Nehmer führt (insbesondere wichtig bei Insolvenzen, bzw. Zwangsvollstreckung).
  •  Zudem Rechtsberatung für aufwendigere Ausschreibung und Erstellen der Verträge (ca. Fr. 45'000)