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Lizenzierung für Lernmedien und Inhaltsdiensten

Lizenzierung für Lernmedien und Inhaltsdiensten

Die Lizenzierung von Lernmedien ist komplex und ständig im Wandel. Die Schulen, Gemeinden und Kantone werden immer wieder mit neuen Vertriebs-, Lizenzierungs- und Kostenmodellen konfrontiert. 

Geschäftsmodelle

Im digitalen Bereich sind folgende Geschäftsmodelle üblich:

  • Freemium-Modell ist ein Geschäftsmodell, bei dem Apps, Anwendungen und Web-Anwendungen kostenfrei installierbar und bis zu einem gewissen Grad nutzbar sind. Die Kosten werden entweder über Werbung gedeckt und/oder über das Freischalten zusätzlicher Funktionen/Levels etc. durch In-App-Käufe.   
  • Flatrate ist ein Geschäftsmodell, bei dem in erster Linie Inhalte ohne zeitliche oder den Umfang betreffende Beschränkungen genutzt werden können. Flaterates sind attraktiv für Benutzende, da man nicht im Voraus wissen muss, was man nutzen wird und oft auf eine riesige Materialfülle Zugang hat.

Weitere Informationen siehe auch Kapitel «Geschäftsmodelle» aus dem Buch «Mehr als 0 und 1».

Verschiedene Typen von Anwendungen

Der Begriff «Anwendungen» wird als Überbegriff verwendet, im Detail wird unterschieden zwischen

  • Apps für mobile Betriebssysteme, die meistens über einen der App-Stores (Apple Store, Google Play-Store etc.) bezogen werden,
  • Software-Pakete für Desktop-Betriebssysteme, die meist über verschiedene Online-Stores bezogen werden. Die Lizenz wird oft in Form eines unpersönlichen Lizenzschlüssels vergeben.
  • Web-Anwendungen für den Browser, die meist direkt online lizenziert werden. Die Lizenz ist oft an eine Benutzer-ID gebunden. Oft gibt es zur Web-Anwendung auch eine App und seltener auch ein Software-Paket, das dann über die Benutzer-ID freigeschaltet wird.

Die Lizenzierung von Software-Paketen für Desktop-Systeme ist äusserst komplex. Bei mobilen Betriebssystemen stehen Tools für die Massenlizenzierung in den App-Stores zur Verfügung. Es lohnt sich für die Schule, für Desktop-Systeme eine Fachperson für Lizenzen im Schulwesen beizuziehen. 

Gut zu Wissen

  • Bei App-Käufen und In-App-Käufen gehen 15 bis 30 Prozent der Kosten an den App-Store-Anbieter (AppStore von Apple, Playstore von Google, etc.).

Werbefinanzierte Anwendungen

Viele Apps, Web-Seiten und Web-Anwendungen sind werbefinanziert. Werbung ist im Kontext des Lehrens und Lernens äusserst störend. Werbung sollte im Kontext der Schule soweit möglich vermieden werden. 

Die Schule muss deshalb klären, wie sie die Werbung in Apps, auf Web-Seiten und in Youtube-Filmen vermeiden kann. Um Werbung zu vermeiden, stehen folgende zwei Methoden zur Verfügung:

  • durch Lizenzierung der Freemium-Apps durch In-App-käufe
  • durch netzwerk-weite, Geräte-lokale oder browser-interne Werbefilter 

Die Filterung von Werbung kann wie folgt geschehen:

  • Aktivierung der Filterung von Werbung mit Inhaltsfiltern (siehe Netzwerk)
  • DNS-Filterung von Werbung mit spezifischen Werbe-Gruben
  • Nutzung von werbe-blockierenden Browsern (z.B. Brave Browser)
  • Nutzung von werbe-blockierenden Browser-Erweiterungen (z.B. uBlock-Origin)  

Die Werbefilterung funktioniert oft nicht vollständig. Durch eine Kombination der genannten Methoden kann aber eine gute Werbefilterung erreicht werden. Die Werbefilterung kann auch zur Blockierung von Inhalten/Anwendungen führen. Werbefilterung ist deshalb nicht völlig frei von Interventionen durch die Nutzenden.

Kosten sparen bei der Lizenzierung

Edu-Lizenzen

Von vielen Software-Paketen gibt es Educational-Lizenzen zu vergünstigten Konditionen oder sogar zur kostenfreien Nutzung. Die Schule sollte bei allen Produkten jeweils nachfragen, ob es Edu-Lizenzen gibt.

Volumen-Lizenzen

Viele Angebote verfügen über Mengenrabatt.

App-Store Spezialangebote

In den App-Stores gibt es Spezialangebote, die sich für die Schulen lohnen, da App-Lizenzen oft für ein paar wenige Franken bezogen werden können. Es gibt dazu ein paar einschlägige Blogs und Twitterkanäle, die solche Spezialangebote verfolgen und bekannt machen.

Bindung der Lizenzen

Die Lizenzen können an verschiedene Einheiten gebunden sein.

  • IP-Adressraum
  • Netzwerklizenzen
  • Lizenz pro Gerät
  • Lizenz pro Benutzerin resp. Benutzer
  • Lizenz pro Token

IP-Adressraum

Der Zugriff auf Resource (Cloud-Dienste etc.) wird gewährt, wenn der Aufruf aus einem bestimmten IP-Adress-Bereich kommt, z.B. von einem Schulstandort. Diese Lizenzprüfung ist technisch sehr einfach. Nachteil dieser Lizenz ist, dass sie an einen physischen Standort gebunden ist und somit die Nutzung ausserhalb der Schule kompliziert macht. Diese Form der Lizenzbindung wird oft verwendet für den Zugriff auf kostenpflichtige Archive, Lexika, Verlagsprodukte, Softwarekioske etc.

Netzwerklizenzen 

Netzwerklizenzen benötigen einen Server im Netzwerk der Schule, auf dem eine Lizenzierungssoftware installiert wird. Dabei überprüft die Software beim Start, ob noch freie Lizenzen verfügbar sind.

Lizenzen pro Gerät

Lizenzen können auch an ein Gerät gebunden sein, d.h. dass sie nur auf einer bestimmten Anzahl Geräten installiert werden können. Die Lizenz muss dann zuerst vom Gerät gelöscht werden, bevor sie auf einem anderen Gerät installiert werden kann

Lizenzen pro Benutzerin resp. Benutzer 

Die Apple-ID, der AD-Benutzer oder die E-Mail-Adresse dienen als Grundlage, um Anwendungen zu lizenzieren. Für die benutzerbasierte Lizenzierung von digitaler Lernmitteln sind Schul-IDs ein wichtiger Baustein.

Lizenz pro Token

In seltenen Fällen wird die Lizenzierung an den physischen Besitz eines Tokens/Datenträger gebunden. Typische Token/Datenträger sind DVD, CD, USB-Dongel, Mini-Chipkarte etc. Durch die Bindung an ein physisches Objekt wird garantiert, dass nur die Person, die das Token/ den Datenträger bei sich hat, die Software oder den Dienst nutzen kann. 

Lizenzierung von Lern-Apps im BYOD Modell

Eine Herausforderung stellt zurzeit die Lizenzierung von Apps im BYOD-Modell dar. 

Eine Möglichkeit ist, den Benutzenden eine Bezahlkarte im Umfang von Fr. 30.- (kleinster Betrag) abzugeben, damit Benutzende die Apps selbst besorgen können.