Das Zusammenspiel von Datenschutz, Informationssicherheit und Öffentlichkeitsprinzip
- Zusammenspiel von Datenschutz, Informationssicherheit und Öffentlichkeitsprinzip
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Die gesetzliche Grundlage für den grundsätzlichen Umgang mit Personendaten an der Schule bildet das Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG) des Kantons Zürich aus dem Jahr 2007. Alle Mitarbeitenden der Schule stellen sicher, dass sie die Bestimmungen im Schulalltag einhalten. Mittels Merkblättern und Weisungen werden die gesetzlichen Bestimmungen konkretisiert.
Sowohl analoge wie digitale Informationen (Daten), die an einer Schule beschafft, gespeichert oder anderweitig bearbeitet werden, müssen geschützt werden. Dazu werden technische und organisatorische Massnahmen zur Informationssicherheit ergriffen, wie beispielswiese regelmässige Backups. Personendaten und besondere Personendaten erfordern während des ganzen Zyklus (von der Beschaffung bis zur Vernichtung) meist höhere Schutzmassnahmen als andere Informationen wie Sachdaten.
Neben dem Schutz der bearbeiteten Daten hat die Schule auch die Pflicht rasch, umfassend und sachlich zu informieren (Rechenschaftspflicht). Zudem hat jede Person das Recht auf Zugang zu Informationen, die bei staatlichen Stellen vorhanden sind.
Daher regelt das Gesetz über die Information und den Datenschutz sowohl den Schutz der Grundrechte von Personen über welche Daten bearbeitet werden als auch zur Bekanntgabe von Informationen.