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Datenschutzerklärung

Datenschutzerklärung  

Datenschutzerklärungen (nachfolgend «DSE») sind heute auf fast jeder Webseite oder App vorzufinden. Sie stellen (in der Regel) eine einseitige und vorformulierte Information für die Nutzenden dar. Aus rechtlicher Sicht dienen DSE primär der Erfüllung von Informationspflichten resp. des Transparenzgrundsatzes.   Die Datenschutzbeauftragte des Kantons Zürich weist darauf hin, dass das Gesetz bestimme, wie öffentliche Organe (wie bspw. Schulen) Daten bearbeiten. Öffentliche Organe müssen ihren Internetauftritt ausserdem datenschutzkonform gestalten und verzichten auf personenbezogene Auswertungen des Nutzerverhaltens. Unter diesen Voraussetzungen sind DSE aus Sicht der Datenschutzbeauftragten nicht erforderlich. Datenschutzerklärungen sind deshalb nicht zwingend erforderlich.   Um mehr Transparenz zu schaffen, kann dennoch überlegt werden, ob eine Datenschutzerklärung verfasst werden soll. So kann bspw. sinnvoll sein, auf einer Webseite über deren technische Gestaltung und Datenschutzaspekte zu informieren. In diesem Fall sollte die DSE klar und präzise formuliert sowie konkret auf die durchzuführenden Datenbearbeitungen abgestimmt sein. Dementsprechend können gemäss der Datenschutzbeauftragten den Nutzern trotzdem Informationen über die Website zur Verfügung gestellt werden, solange nicht der Eindruck erweckt werde, es werde eine Einwilligung verlangt. Die genauen Ausführungend der Datenschutzbeauftragten sind hier zu finden.