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Aufbau der Informationssicherheit - ein Überblick

Aufbau der Informationssicherheit - ein Überblick

Das Informations- und Datenschutzgesetz des Kantons Zürich (IDG) verpflichtet die Schulen und ihre Behörde, die Informationen durch angemessen technische und organisaotirsche Massnhamen zu schützen. Gerade im Schulbereich gehören zu diesen beiden Massnahmenbereichen auch noch die Erweiterung auf den pädagogischen Bereich dazu. Schülerinnen und Schüler haben gemäss LP 21 ebenfalls die entsprechen Kompetenzen zu erwerben.

Erste Schritte in der Informationssicherheit

Für die Umsetzung hat die Datenschutzbeauftragte auf ihrer Webseite (Verlinkung) unterstützende Vorlagen erstellt. Informatoinssicherheit in der Umsetzung braucht einen Initialaufwand in einem Projekt. Anschliessend wird die Informationssicherheit in den Betrieb überführt. Das bedeutet, dass regelmässig über Sicherheitsmassnahmen, Bedrohungslagen und eigene Vorkehrungen informiert und geschult wird.

Die Informationen auf der Webseite der Datenschutzbeauftragten sind sehr umfassend. Unter (Verlinkung) sind die wichtigsten Schritte aufgeführt, welche eine Schule aus der Erfahrung der Pilotdurchführung des Projekts Informationssicherheit angehen soll. Dazu gehört

  • das Erstellen eines Inventars der Applikatonen und der Hardware,
  • der notwendige Schutz von dieser Infrastruktur (Schutzbedarfsfestellung),
  • das Ergreifen von Massnahmen zur Erhöhung der Sicherheit
  • das Erstellen von Weisungen
  • die Durchführung von Weiterbildungen und Sensibilisierungen aller Mitarbeitenden
  • die Betriebsorganisation aufbauen mit den Rollen "Informationssicherheitsverantwortlichen", "DatenschutzberaterIn", "Applikations- und Datenverantwortliche"
  • und weitere Schritte je nach Gegebenheiten.