Skip to content

Rechtliche Rahmenbedingungen

Rechtliche Rahmenbedingungen

Verschiedene Gesetze unterstützen Schulen im Umgang mit Risiken. Als Basis dient das Volksschulgesetz mit seinen Verordnungen, welche den Rahmen für die Tätigkeit der Schulen setzt. Beim Umgang mit Risiken sind es nicht schulspezifische Themen, welche auch für die Schule Bedeutung haben wie das Abschliessen von Verträgen, das Schützen von Informationen und besonders von Personendaten, der sichere Umgang mit dem Urheberrecht etc. Die damit verbundenen wesentlichen gesetzlichen Grundlagen sind hier zusammengestellt.

Datenschutz in der Schweiz: Bundes- und kantonale Gesetze

In Bezug auf den Schutz von Personendaten können je nach Fall unterschiedliche Gesetze relevant sein. Einerseits das DSG auf Bundesebene, welches per 1. September 2023 in Kraft gesetzt wurde, und andererseits das Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG) des Kantons Zürich. Beide Gesetze haben u.a. zum Ziel, die Persönlichkeit und Grundrechte von natürlichen Personen zu schützen, über welchen(Personen-)Daten bearbeitet werden. Der Geltungsbereich ist jedoch unterschiedlich. Das DSG gilt auf Bundesebene für Datenbearbeitungen durch private Personen und Bundesorgane, während das IDG des Kantons Zürich für die öffentlichen Organe im Kanton gilt. Dazu gehören auch die Volksschulen des Kantons Zürich sowie Behörden und Verwaltungen von Gemeinden.

Für Volksschulen des Kantons Zürich ist im Bereich Datenschutz und Informationssicherheit daher das IDG relevant. Zu beachten ist aber, dass ebenfalls Zuliferer von Volksschulen, welche Aufgaben der SChule übernehmen, wie bspw. das Speichern von Daten in der Ccoud, den Anforderungen des IDG und die überigen rechtlichen Bestimmungen einhalten müssen. Lieferanten sind darauf hinzuweisen. Die Verantwortung für die Einhaltung bleibt trotzdem bei der Schule selber.