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Urheberrecht

Urheberrecht

Urheberrecht kurz erklärt

Das Urheberrecht schützt geistige Schöpfungen der Literatur und Kunst, die individuellen Charakter haben. Darunter fallen literarische und künstlerische Werke, wie beispielsweise Romane und Krimis, gewisse Zeitungsartikel, Lieder, Gemälde, Skulpturen, Zeichnungen, Filme etc. Fotografien sind geschützt, unabhängig davon, ob sie individuellen Charakter haben. Das Urheberrecht schützt ebenfalls Computerprogramme. Es gibt den Urheberinnen und Urhebern das zeitlich befristete Recht, zu bestimmen, ob, wann und wie ihre Werke verwendet und verbreitet werden sollen, sei dies gratis oder gegen Bezahlung.  Für die Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Werkes braucht es demzufolge immer eine Erlaubnis, die entweder die Urheberin bzw. der Urheber erteilen kann oder die sich direkt aus dem Urheberrechtsgesetz ergibt. Unter der Nutzung eines Werkes sind insbesondere folgende Handlungen zu verstehen:  die Vervielfältigung eines Werkes (z.B. digitale Kopie in der Cloud) die Verbreitung eines Werkes (z.B. Buchverleih) das Wahrnehmbar- oder Zugänglichmachen eines Werkes (z.B. Vorführung eines Theaterstücks) das öffentliche wahrnehmbar machen eines Werkes (z.B. Public Viewing). Je nach Art der beabsichtigten Nutzung und dem in Frage stehenden Werk ist entweder direkt mit der Urheberin bzw. dem Urheber Kontakt aufzunehmen, oder man wendet sich an eine sog. Verwertungsgesellschaft. Die Verwertungsgesellschaften vertreten die Rechte und Interessen von Urheberinnen und Urhebern. In einigen Fällen ist die Nutzung von Werken jedoch gesetzlich erlaubt.  

Urheberrecht im Unterricht  

Das Urheberrecht gilt auch für Schulen, Lehrpersonen, Schülerinnen und Schüler. Das Gesetz erlaubt es allerdings, geschützte Werke für den Unterricht in der Klasse zu nutzen, ohne vorgängig die Erlaubnis der Urheberin bzw. des Urhebers einzuholen. Erlaubt ist unter anderem die direkte Verwendung im Kontaktunterricht, wie z. B. Musik hören. Jedoch ist auch die Verwendung ausserhalb des Klassenzimmers erlaubt, bspw. wenn die Lehrperson der betreffenden Klasse ein Werk im Intranet bereitstellt und nur diese Klasse Zugriff hat. Nicht erlaubt ist jedoch die vollständige oder nahezu vollständige Vervielfältigung von Werkexemplaren, die im Handel erhältlich sind. Das vollständige Kopieren und Verwenden eines ganzen Buches im Unterricht ist deshalb gemäss Urheberrechtsgesetz nicht zulässig. Darüber hinaus bestehen noch weitere Einschränkungen. Für die Nutzung geschützter Werke ausserhalb des Unterrichts müssen die Schulen bzw. die Lehrpersonen die notwendige Erlaubnis einholen, beispielsweise für die Aufführung der Schülerinnen und Schüler vor Publikum oder der Veröffentlichung geschützter Bilder auf einer Webseite. Es bestehen jedoch Ausnahmen.  

Tipp: Es gilt zu beachten, dass es im Onlineverkehr und generell im Zusammenhang mit ICT sehr schnell zu einer urheberrechtlich relevanten Vervielfältigungshandlung kommen kann. Sie sollten sich dessen bewusst sein und die entsprechenden Risiken kennen. Wie im analogen Kontext stellt sich auch online die Frage, ob ein Werk von den Lehrpersonen und den Schülerinnen und Schülern im Rahmen des Unterrichts in der Klasse genutzt wird. Trifft dies zu, liegt eine gesetzliche Erlaubnis vor. Urheberinnen und Urheber, die ihre Werke im Internet zugänglich machen, regeln die Nutzungserlaubnis teilweise in standardisierten Lizenzverträgen. 

Was sind so genannte «Creative Commons» Lizenzen?

So genannte «Creative Commons Lizenzen» wollen eine Kultur des Teilens und der Weiterentwicklung unterstützen. Mit solchen Lizenzen können Urheber von Fotos, Videos, Musik, Texten, Gedichten, Kunstwerken usw. in wenigen Klicks Lizenzen für die Weiterverwendung ihrer Werke erstellen. Dabei funktionieren die Lizenzen von Creative Commons ähnlich wie ein Baukastensystem. Rechteinhaberinnen können damit bestimmen, unter welchen rechtlichen Bedingungen ihre Werke veröffentlicht und weiter verwendet werden dürfen, wobei die Bedeutungen der Lizenzen mit Symbolen visualisiert werden. 
Nutzer wissen danach exakt, wofür und wie sie diese Werke benutzen bzw. Weiterverwenden dürfen oder eben nicht. Weitere Informationen zu «Creative Commons Lizenzen» finden Sie unter diesem Link
Wenn Sie Werke unter einer solchen Lizenz nutzen möchten, sollten Sie sich darüber vergewissern, dass der Anbieter des Werkes tatsächlich über die notwendigen Rechte verfügt, Ihnen die Nutzung zu erlauben. Es besteht im Internet grundsätzlich die Problematik, dass nicht immer klar ist, ob der Anbieter eines Werkes auch tatsächlich die Urheberin bzw. der Urheber ist.