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Grundsatz der Gesetzmässigkeit (Legalitätsprinzip)

Grundsatz der Gesetzmässigkeit (Legalitätsprinzip)

Grundlage und Schranke des staatlichen Handelns ist das Recht. Demnach benötigt jede staatliche Tätigkeit eine gültige Rechtsgrundlage (Verfassung, Gesetz, Verordnung). Zudem dürfen keine Massnahmen getroffen werden, die den Rechtsgrundlagen widersprechen.
Beispiel: Die Schulen dürfen Personendaten nur im Zusammenhang mit der Erfüllung ihrer gesetzlich umschriebenen Aufgaben bearbeiten. Die Nutzung eines Cloud-Dienstes hat in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Vorgaben zu erfolgen.