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Haftung in besonderen Fällen

Haftung in besonderen Fällen

Im Zusammenhang mit der Nutzung von ICT – auch an Schulen – werden gewisse Fragen von den Beteiligten immer wieder aufgeworfen. An dieser Stelle soll die «Frage zur Kommunikation im E-Mail-Verkehr» beispielhaft aufgegriffen werden.

Typische, stets wiederkehrende Fragen sind beispielsweise folgende:

  • Wer haftet, wenn die Schule E-Mails mit vertraulichem Inhalt, wie Personendaten, an eine falsche Adresse verschickt?
  • Kann sich die Schule beispielsweise mit einem sogenannten E-Mail-Disclaimer am Ende der E-Mail-Nachricht von der Haftung freizeichnen oder sich ihr entziehen?

Die Verantwortlichkeit für das Bearbeiten von Personendaten, worunter auch das Bekanntgeben solcher Daten per E-Mail fällt, ist gesetzlich geregelt. Demzufolge trägt die Verantwortung für den Umgang mit Informationen dasjenige Organ, das diese zur Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben bearbeitet oder durch Dritte bearbeiten lässt. Mit anderen Worten ist derjenige, der eine E-Mail verschickt, auch dafür verantwortlich, dass die Vorschriften des Datenschutzes nach kantonalem Gesetz (IDG Kanton Zürich) eingehalten werden. Daraus ergibt sich, dass das öffentliche Organ, das diese Voraussetzungen nicht einhält, indem es beispielsweise Personendaten an Unberechtigte weitergibt, sich der Verantwortung für diese unrechtmässige Datenbekanntgabe auch nicht durch einen Disclaimer entziehen kann.

Ein Disclaimer befreit also nicht von der datenschutzrechtlichen Verantwortung des Datenbearbeiters für die korrekte Datenbearbeitung und beseitigt auch nicht die Haftung für eine daraus möglicherweise resultierende Verletzung der Persönlichkeitsrechte oder des Amtsgeheimnisses. 

Dennoch kann man mit einem Disclaimer zumindest versuchen – wenn auch nicht rechtlich verbindlich – auf ein schadenminderndes Verhalten durch den unberechtigten Empfänger hinzuwirken. Löscht dieser die E-Mail unverzüglich, ist die Rechtsverletzung sicherlich weniger gravierend. Sofern E-Mails ein Disclaimer-Text hinzugefügt wird, sollte dieser als Bitte formuliert werden, beispielsweise an einen falschen Empfänger zugestellte E-Mails umgehend zu löschen und den Absender darüber zu informieren. 
Allerdings ist geboten, beim Versenden von E-Mails vorsichtig zu sein und sich zu vergewissern, dass sich die Mail an die korrekten Adressaten richtet, für die dieser Inhalt bestimmt ist, weil auch mittels Disclaimer in der E-Mail keine Dritten zur Löschung einer E-Mail verpflichtet werden können, und solche Disclaimer die Rechtsverletzung nicht verhindern.