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Sonderpädagogische Aspekte

Auch im sonderpädagogischen Kontext gibt es gesetzliche Rahmenbedingungen, die eine Schule bei ihrer digitalen Entwicklung zu berücksichtigen hat. Dabei geht es um den gleichberechtigten Zugang zur Bildung für Menschen mit Behinderung, um den Einsatz und die Finanzierung von Hilfsmitteln sowie um die digitale Barrierefreiheit.

Eine Schule muss einen gewissen Aufwand leisten, um beispielsweise ihre Webseite mit Lern- und Förderangeboten auch für Lernende mit einer Sehbehinderung zugänglich zu machen. Bilder, Grafiken, Videos usw. benötigen zusätzliche verbale Erklärungen im Hintergrund, damit Screenreader darauf zurückgreifen können. Auch im Unterricht sind Anpassungen an gewisse Behinderungsformen nötig. Anlaufstellen mit besonderem Know-how bieten Unterstützung an.

Digitale Zugänglichkeit und Barrierefreiheit

Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen und Lernende mit Behinderung werden so weit wie möglich innerhalb der Regelklasse gefördert. Deshalb sind sowohl die Lern-, Lehr- und Fördermaterialien als auch die Gestaltung der Lernsituationen für alle Schülerinnen und Schüler barrierefrei zugänglich zu machen. Dafür sind verschiedene Akteure verantwortlich. Ein grosser Teil des Handlungsbedarfs liegt bei der Schule.

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Digitale Kompetenz und Vermeidung von Gefahren

Digitale Tools und Medien bieten nicht nur interessante Möglichkeiten, sondern bergen auch Gefahren und Risiken:

  • digitale Ungleichheit
  • problematische Inhalte
  • problematisches Medienverhalten

In dieser Hinsicht sind Kinder und Jugendliche mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen oder Behinderungen zusätzlich gefährdet. Daher ist es für sie besonders wichtig, dass sie sich zusammen mit ihrem Umfeld mit den möglichen Gefahren und Risiken auseinandersetzen.

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Gesetzliche Bestimmungen

Die rechtliche Lage für heil- und sonderpädagogische Aspekte von ICT hat sich in den letzten Jahren verbessert. Relevant sind gesetzliche Bestimmungen betreffend

  • den gleichberechtigten Zugang zur Bildung für Menschen mit Behinderung,
  • den Einsatz und die Finanzierung von Hilfsmitteln sowie 
  • die digitale Barrierefreiheit.

Die Stiftung Schweizer Zentrum für Heil- und Sonderpädagogik (SZH) listet die gesetzlichen Bestimmungen auf internationaler und nationaler Ebene detailliert auf.

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