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Übersicht über relevante Vertragstypen

Übersicht über relevante Vertragstypen

Die einzelnen Vertragsverhältnisse werden hier nicht umfassend abgehandelt. Vielmehr werden im Folgenden einige wichtige Vertragstypen exemplarisch herausgegriffen und skizziert.
Das Obligationenrecht selbst regelt die grundlegendsten Vertragstypen. Diese können u.a. nach Gemeinsamkeiten gruppiert werden:

  • Veräusserungsverträge: Bei diesen Verträgen steht die Eigentumsübertragung am Vertragsgegenstand im Zentrum (Beispiel: Kauf).
  • Gebrauchsüberlassungsverträge: Hauptmerkmal dieser Vertragsgruppe ist, dass die eine Partei der anderen etwas zum Gebrauch überlässt (Beispiel: Miete, Leihe).
  • Dienstleistungsverträge: Den Kern bilden hier Dienstleistungen der einen gegenüber der anderen Partei (Beispiele: Auftrag, Werkvertrag).

Darüber hinaus gibt es einzelne Vertragstypen, die in besonderen Gesetzen geregelt sind (Beispiel: Versicherungsvertrag). Im Wirtschaftsleben treten jedoch auch verschiedene gesetzlich nicht geregelte Verträge auf (sog. Innominatkontrakte). Zum einen handelt es sich bei diesen um Konstruktionen, bei denen wichtige Vertragsbestandteile verschiedener gesetzlich geregelter Verträge zu einer neuen Einheit verbunden werden (Beispiel: Leasing – weist i.d.R. Elemente von Miete und Kauf auf). Zum anderen handelt es sich um Verträge eigener Art (Beispiel: Lizenzvertrag).

Mit diesem Link gelangen Sie zu weiteren Details bezüglich Vertragstypen wie «Kauf», «Miete», «Leihe», «Werkvertrag», «Auftrag», Lizenzvertrag», «Leasing» und «Sponsoring».