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Grundzüge des Persönlichkeitschutzes

Grundzüge des Persönlichkeitschutzes

Die Durchdringung der IT-Technologie, nicht nur im beruflichen, sondern auch im privaten Bereich, macht den Schutz der Persönlichkeit wichtiger denn je. Zumal mit den technischen Innovationen auch die Gefahr von Persönlichkeitsverletzungen gestiegen ist.

Der privatrechtliche Persönlichkeitsschutz ist im Zivilgesetzbuch  geregelt und wirkt in zwei Richtungen: Zum einen schützt er eine Person vor übermässiger Bindung, sprich vor sich selbst, beispielsweise beim Abschluss eines ewig andauernden Vertrages. Zum andern schützt er gegen die widerrechtliche Verletzung der Persönlichkeit durch Dritte. Der Schutz der Persönlichkeit wird durch weitere Gesetze und Bestimmungen konkretisiert, unter anderem durch den Datenschutz.

Eine Persönlichkeitsverletzung ist dann widerrechtlich, wenn sie nicht durch die Einwilligung der betroffenen Person, durch ein überwiegendes privates oder öffentliches Interesse oder durch ein Gesetz gerechtfertigt ist. Die betroffene Person kann gerichtlich gegen die Persönlichkeitsverletzung vorgehen und unter Umständen finanzielle Ansprüche geltend machen.

Das Gesetz definiert die Persönlichkeit nicht. In der Praxis haben sich deshalb Fallgruppen der wichtigsten Teilbereiche der Persönlichkeit herausgebildet: Darunter fallen zunächst die körperliche und psychische Integrität, die Ehre, die Privatsphäre und der Namen. Aber auch das Recht an der Stimme und vor allem das Recht am eigenen Bild gehören zum Persönlichkeitsschutz. Das Recht am eigenen Bild verbietet, eine Person ohne ihre Zustimmung zu fotografieren oder eine bestehende Aufnahme ohne Einwilligung zu veröffentlichen. Die Abgrenzung zwischen dem, was noch privat ist oder schon öffentlich, ist nicht immer einfach, und gerade bei Informationen oder Bildern, die in sozialen Medien von einem selbst oder von andern publiziert werden, steht nicht von vornherein fest, ab wann wer welche Rechte verletzt oder wie weit eine einmal erteilte Einwilligung gilt.