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Grundsatz von Treu und Glauben

Grundsatz von Treu und Glauben

Staatliche Organe müssen nach Treu und Glauben handeln. Dies verpflichtet sie zu einem loyalen, vertrauenswürdigen und rechtmässigen Verhalten. Zudem haben die Bürgerinnen und Bürger einen Anspruch auf Vertrauensschutz in Bezug auf behördliche Zusicherungen und von Behörden erteilte Auskünfte.


Beispiel: Nach Treu und Glauben können sich aus einer Rechtsbeziehung bestimmte Nebenpflichten ergeben, auch wenn diese weder gesetzlich noch vertraglich ausdrücklich festgelegt sind. Tritt beispielsweise die Schule mit einem ICT-Anbieter in Vertragsverhandlungen, so ergibt sich bereits daraus die Pflicht, die Interessen des Verhandlungspartners in guten Treuen zu wahren, insbesondere sie auf relevante Umstände hinzuweisen (z. B. Information über gewisse Eigenheiten einer ICT-Infrastruktur).