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Untentgeltlicher Grundschulunterricht

Unentgeltlicher Grundschulunterricht

Besonders hervorzuheben ist das Grundrecht auf ausreichenden und unentgeltlichen Grundschulunterricht. Bei der Festlegung und Umsetzung der ICT-Strategie ist darauf zu achten, dass diese nicht im Widerspruch mit dem Grundrecht auf unentgeltlichen Grundschulunterricht steht.

Beispiel: Eine Verpflichtung der Eltern, ihren Kindern für den Grundschulunterricht einen Computer zu kaufen oder spezielle kostenpflichtige Apps zu beschaffen, verstösst gegen diesen Grundsatz.