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Grundzüge des Datenschutzes

Grundzüge des Datenschutzes

Wie bereits angedeutet, birgt die Entwicklung der elektronischen Datenverarbeitung und die damit einhergehende Verwendung personenbezogener Daten ein gewisses Gefahrenpotenzial für die Persönlichkeit eines Einzelnen. Sowohl der privatrechtliche wie auch der verfassungsmässige Schutz der Privatsphäre verleihen grundsätzlich jeder Person das Recht, frei über ihre Daten zu verfügen (sog. Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Um diesen Schutz zu ergänzen und zu konkretisieren, wurden, unter anderem, die Datenschutzgesetze geschaffen. Datenschutz ist letztlich Persönlichkeitsschutz und regelt den Umgang mit Personendaten.

Nicht nur Private, sondern auch der Staat, die Gemeinden und insbesondere die Schulen müssen zur Erfüllung ihrer Aufgaben personenbezogene Daten erheben, verwalten, bearbeiten und nutzen. Darunter befinden sich auch Daten über Eltern, Schülerinnen und Schüler sowie Lehrpersonen. Diese haben einen Anspruch auf Schutz ihrer Persönlichkeit und somit ihrer Daten. Der Daten- bzw. Persönlichkeitsschutz gilt jedoch nicht absolut. In gewissen Fällen steht dem Schutz eine Informations- bzw. die Anzeigepflicht entgegen.

Tipp: Im schulischen Alltag stellen sich diverse datenschutzrechtliche Fragen in teilweise sehr unterschiedlichen Bereichen und Situationen. Als Hilfestellung hat die Datenschutzbeauftragte des Kantons Zürich ein Datenschutzlexikon erstellt, das sich an Lehrpersonen, Angehörige der Schulleitungen, Schulverwaltungen, Schulbehörden, Fachpersonen und Eltern richtet. Das Lexikon enthält kurze Antworten auf häufig gestellte Fragen sowie Links zu nützlichen Merkblättern aus dem Schul- und Daten-schutzbereich.  Weitere Informationen finden Sie überdies auf der Webseite des Volksschulamts Zürich sowie auf dem Jugendportal «Youngdata» .

Weitere Informationen sind auch bei educa zur Datennutzungspolitik zu finden (Verlinkung zu educa)