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Datenschutzbeauftragte des Kantons Zürich

Datenschutzbeauftragte des Kantons Zürich

Die Datenschutzbeauftragte des Kantons Zürich (DSB) ist für Anliegen im Zusammenhang mit Datenbearbeitungen durch öffentliche Organe, wozu auch die Volksschulen gehören, im Kanton Zürich zuständig. Schulen können ihre Fragen oder Anliegen zum Datenschutz direkt an die DSB richten, beispielsweise über das Kontaktformular. Bei Fragen zur Datenbearbeitung der Schulen der Städte Zürich und Winterthur darf man sich auch direkt an die kommunalen Datenschutzstellen wenden.

Soweit dies für ihre Tätigkeit notwendig ist, kann die DSB bei Behörden und Amtsstellen, betroffen davon können auch Schulen sein, auch von sich aus Auskunft über die Datenbearbeitung einholen und Einsicht in Daten nehmen, ohne dass ihr Geheimhaltungspflichten entgegengehalten werden können. Stellt sie sodann Verletzungen von Datenschutzbestimmungen fest, gibt sie aber lediglich Empfehlungen ab, welche Massnahmen zu ergreifen sind. Will die betroffene Stelle diesen Empfehlungen jedoch nicht Folge leisten, erlässt sie eine Verfügung, zu deren Anfechtung die DSB dann berechtigt ist (§35 und 36 IDG). 

Tipp: Eine Zusammenfassung der Aufgaben der Datenschutzbeauftragten des Kantons Zürich finden sie hier