Nutzungsformen
- Nutzungsformen
-
Im Hinblick auf die Gerätevielfalt und die grossen Unterschiede der Bedürfnisse der verschiedenen Anspruchsgruppen sind folgende Nutzungsformen sinnvoll:
Schülerinnen und Schüler verwenden bis in die Mittelstufe schuleigene Tablets. Kommen Cloud-Dienste zum Einsatz, so können sie diese optional auf ihren Smartphones oder auf heimischen PCs und Laptops auf freiwilliger Basis nutzen. Im Idealfall werden die Tablets in einem 1:1-Setting eingesetzt, da sie in der Regel nur über ein Single-User-Login verfügen. Ist das nicht möglich, dann empfiehlt sich auf der Mittelstufe der Einsatz schuleigener leichter Laptops. Mit dem Multi-User-Login können die Geräte durch mehrere Personen genutzt werden. Persönliche Dokumente, die Einrichtung des Geräts, Lesezeichen, Mails etc. bleiben so erhalten. Im Hinblick auf die Chancengerechtigkeit und die Unentgeltlichkeit der Schule stellt die Bildungsinstitution die Geräte, Tablets oder Laptops zur Verfügung. Sinnvollerweise definiert die Schule ein schuleigenes Leitgerät (Tablet oder Laptop). Auf diesem liegt der Hauptfokus aller Aktivitäten. Dadurch lässt sich die Komplexität reduzieren, gibt es weniger Störungen im Unterricht, und der Supportaufwand lässt sich ebenfalls minimieren.
Lehrpersonen verfügen mindestens über das schuleigene Gerät, das für die Schülerinnen und Schüler eingesetzt wird, je nachdem ein Tablet oder Laptop. Der Einbezug weiterer privater mobiler Geräte erfolgt optional, sofern sie verfügbar sind. Setzt die Schule auf schuleigene Tablets, kann die Lehrperson einen privaten Laptop für die Unterrichtsvorbereitung einsetzen. Setzt die Schule auf schuleigene Laptops, kann die Lehrperson auch dieses für ihre Vorbereitungsarbeiten einsetzen.
Schulleitung und Schulverwaltung sind gut bedient mit schuleigenen Laptops. Die Arbeitsplätze können so gestaltet sein, dass zusätzliche Bildschirme integrierbar sind. Beim Einsatz privater Geräte ist den speziellen Erfordernissen des Datenschutzes und der Datensicherheit Rechnung zu tragen. Bei Schulaustritt durch Pensionierung, Kündigung, Krankheit oder Todesfall ist die Übergabe und Löschung der Schuldaten auf dem privaten Gerät zu regeln (siehe auch Handlungsfeld «Risikokultur»).
Bei der Nutzung privater Geräte am Schulstandort bestehen Risiken im Hinblick auf mögliche Schadsoftware. Sinnvollerweise sind die privaten Geräte uptodate und verfügen über einen aktuellen Virenschutz. Der Einsatz von Schadsoftware und Snifferprogrammen wird in der Benutzerordnung verboten.
Download der Grafik mit CC-Lizenz "BY"