Rahmenbedingungen
Die Grundlage, auf denen der ICT-Coach aufbaut, besteht einerseits aus den gesetzlichen Bestimmungen (Bundesverfassung, Volksschulgesetz, Volksschulverordnung u.a.) und andererseits aus den ICT-Konzepten und -Projekten, die an Schulen bereits bestehen.
Lokales Medien- und ICT-Konzept
Die meisten Volksschulen im Kanton Zürich haben das lokale Medien- und ICT-Konzept bereits erstellt. Damit sind die Meilensteine M1 und M2 abgeschlossen. Oft sind in dieser Phase auch schon erste Umsetzungsschritte erfolgt. Gewisse Schulen sind bereits mit der Überarbeitung ihres lokalen Medien- und ICT-Konzepts beschäftigt und in der Umsetzung weit fortgeschritten. In beiden Fällen erteilt die Schulpflege den entsprechenden Projektauftrag. Damit legt sie, basierend auf ihren Legislaturzielen, die Stossrichtung der digitalen Entwicklung ihrer Schule fest.
- Entwicklungen in Bildung und Verwaltung im Kanton Zürich und in der Schweiz
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Der Beschluss der EDK, die Digitalisierungsstrategie der kantonalen Verwaltung in Zürich sowie die Städteinitiative beschreiben die generelle Stossrichtung der Digitalisierungsentwicklung an Volksschulen und in der Verwaltung. Grundlage für die detaillierte Erarbeitung des ICT-Coachs ist dann insbesondere der Beschluss des Bildungsrats des Kantons Zürich vom 14. November 2016. Dieser Beschluss gibt die konkrete Ausrichtung für Schulen im Kanton Zürich vor und enthält eine Liste obligatorischer bzw. empfohlener Lehrmittel, die den Weg in die Digitalisierung unterstützen.
- Rollen in der ICT-Integration gemäss ICT-Guide
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Im ICT-Guide sind die folgenden Zuständigkeiten bei der ICT-Integration definiert:
- Aus dem Volksschulgesetz und der Volksschulverordnung
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Als Basis für die Umsetzung des digitalen Wandels dient folgender Auszug aus der Volksschulverordnung (§ 42 Abs. 1 VSV): "Das Schulprogramm konkretisiert im Rahmen des Lehrplans den Bildungs- und Erziehungsauftrag. Es enthält die pädagogischen Schwerpunkte der Schule und umschreibt Wege und Mittel, wie diese erreicht werden, sowie die Kriterien, anhand welcher die Zielerreichung überprüft wird."
Daraus abgeleitet konkretisiert das Behördenhandbuch des Kantons Zürich die Aufgabenverteilung. Was diese wiederum für die Umsetzung des lokalen pädagogischen Medien- und ICT-Konzeptes bedeutet, zeigt folgende Tabelle:
Schulpflege
Schulleitung mit Schulkonferenz
Schulleitung
Lehrpersonen
Damit die Schulpflege einen Einblick in den Unterricht und damit in die Umsetzung der gesetzten Ziele erhält, werden Lehrpersonen mit zehn oder mehr Wochenlektionen jährlich während mindestens einer Lektion von einem Mitglied der Schulpflege besucht. Wenn die Schulpflege gemeinsame Beobachtungsschwerpunkte im Bereich des digitalen Wandels für die Schulbesuche festlegt, können die Erkenntnisse daraus als Basis für die Weiterentwicklung an der Schule verwendet werden.