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Heil- und sonderpädagogische Aspekte

Digital übertragene Information ist heutzutage überall präsent. Die Informations- und Kommunikationstechnologien (ICT) prägen unseren Alltag. Der Umgang mit ICT gehört als neue «Kulturtechnik» – nebst Lesen, Schreiben und Rechnen – zur Grundausbildung und ist Teil des lebenslangen Lernens. Digitale Technologien eröffnen neue Chancen auch für Menschen mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen und mit Behinderung, weil sie Einschränkungen kompensieren können und den Zugang der Betroffenen zu Informationen, zur Bildung und Arbeitswelt ermöglichen. ICT hat das Potenzial, die Partizipation dieser Lernenden am gesellschaftlichen Leben zu verbessern oder gar zu ermöglichen.

Die Bedeutung digitaler Medien und Tools für die Schulische Heilpädagogik und für die Sonderpädagogik ist gross und lässt sich in verschiedene Teilaspekte gliedern: 

  • Zentrale Bedeutung hat das Fördern mit ICT. Digitale Lerninhalte lassen sich gut an individuelle Lernziele anpassen. Tools unterstützen mit endloser «Geduld» und passen sich automatisch dem Leistungsniveau der Lernenden an. So sind Erfolgserlebnisse für alle Schülerinnen und Schüler möglich.
  • Die Accessibility (auch digitale Zugänglichkeit genannt) und Barrierefreiheit sind entscheidend, um Inhalte auch für Schülerinnen Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen verfügbar zu machen. Nur so ist eine echte Teilhabe an der digitalen Gesellschaft umsetzbar. 
  • Assistieren mit ICT schliesst alle digitalen Hilfsmittel ein, dank derer auch Lernende mit einer speziellen Beeinträchtigung möglichst effizient lernen und arbeiten können. Assistive Technologien kompensieren z.B. motorische oder sensorische Behinderungen.

Die Grafik zeigt: Eine Übersicht zur Sonderpädagogik und zu den digitalen Medien mit den Aspekten Fördern mit ICT, Accessibility und Barierrefreiheit und Assistieren mit ICT

Grafik: Sonderpädagogik und digitale Medien – eine Auslegeordnung
Quelle: Liesen C. & Rummler K. (2016, April). Digitale Medien und Sonderpädagogik. Schweizerische Zeitschrift für Heilpädagogik, Jg. 22.

Förderzyklen mit ICT

Im Förderzyklus (auch Diagnose-Förder-Prozess genannt) unterstützen digitale Technologien bei der Lernstandserfassung bzw. der Diagnose. Mit digitalen (vorzugsweise auch adaptiven) Orientierungstests wird der Lernstand von ganzen Klassen oder von einzelnen Lernenden effizient erfasst. Passend zu den automatischen Auswertungen unterstützen digitale Tools die Förderplanung. Sie helfen bei der Auswahl individueller Fördermassnahmen und -materialien, werden jedoch nie die Expertise Schulischer Heilpädagoginnen und Heilpädagogen ersetzen. Auch bei der Umsetzung der Förderung im Unterricht unterstützen und ergänzen digitale Tools die Arbeit der sonderpädagogischen Fachpersonen. Deren zwischenmenschliche Beziehungen zu den Lernenden sind aber weiterhin entscheidend wichtig. Nachtests zeigen und dokumentieren den Lernzuwachs. Mit digitalen Evaluationsmethoden wird z.B. über Grafiken klar, wo der Lernprozess erfolgreich war und was im nächsten Förderzyklus angepackt werden kann.

Das Bild zeigt: Der zweistufige Förderplanzyklus mit Standortbestimmung und Unterricht & Förderung. 1. Erfassung = Diagnose, 2.a Förderplanung grob, 2.b Förderplanung detailliert, 3. Umsetzung = Förderung, 4.a Detailauswertung = Evaluation, 4.b Auswertung = Zielerreichung überprüfen

Grafik: Förderplanzyklus nach Lienhard mit Zusammenhang zum Diagnose-Förder-Prozess

Bezüglich des Grades an Computer-Unterstützung der Förderplanung werden drei Formen unterschieden:
a. Papierform = analoge Einzellösung
b. Computerlösung = computerunterstützte Einzellösung, z.B. pdf- oder Word-Formulare
c. Elektronisches Tool = Cloud-Dienst

Die Tabelle zeigt: Formen von Förderplanungssystemen, 1. Zeile: Form des Förderplanungssystems, a. Papierform, b. Computerlösung, c. Elektronisches Tool. 2. Zeile: Analogie zu einer Agenda, a. Papieragenda, b. Elektronische Agenda, c. Vernetzte Agenda. 3. Zeile: Vorteile, a. Unmittelbar in jeder Situation verfügbar, falls das analoge Medium nicht vergessen oder verloren wurde. Förderunterlagen werden öfter zur Hand genommen, b. Raum für Eintragungen kann bedarfsgerecht angepasst werden. Nicht benötigte Elemente können gelöscht, zusätzliche Elemente können ergänzt werden. Die gegenseitige Einsichtnahme ist möglich, muss aber organisatorisch gut geregelt werden. c. Liefern im Idealfall eine hilfreiche Struktur, Item-Listen, Textbausteine, usw. Datenschutz wird durch differenziert einstellbare Berechtigungen erleichtert, Förderplanung, Beobachtungslisten usw. sind ersichtlich und können gemeinsam bzw. arbeitsteilig bearbeitet werden, 4. Zeile: Nachteile, a. Für andere Personen schlecht verfügbar. Kopien zeigen nur eine Momentaufnahme. b. Für Eingaben muss immer ein Computer benutzt werden. Datenschutz kann problematisch sein. c. Weisen evtl. eine eingeschränkte Flexibilität auf, d.h. müssen so verwendet werden, wie sie programmiert wurden.

Tabelle: Formen von Förderplanungssystemen, Lienhard-Tuggener (2016)

Wie kann eine Schule die für sie passende Form finden?

  • Das Ziel und die Inhalte von Förderzyklen sollen über die Form gestellt werden. Die Verantwortlichen sollten sich nicht von Äusserlichkeiten blenden lassen, sondern nach Übersichtlichkeit, Transparenz und Praxistauglichkeit streben.
  • Die Form der Diagnostik soll gut zur Förderplanung, Durchführung und Zielüberprüfung passen. Alles wird möglichst gut aufeinander abgestimmt.
  • Die Schule prüft die verschiedenen Formen z.B. mit je einem Pilotversuch. Zudem können andere Schulen angefragt werden, die bereits Erfahrungen gesammelt haben.
  • Die gewählte Form wird sorgfältig eingeführt. Auch die Verbindlichkeiten (bzw. in Teilbereichen die Freiheiten) werden festgelegt, kommuniziert und überprüft.

Beispiele digitaler Tools zur Unterstützung von Förderzyklen

Förderzyklen mit ICT im Gesamtzusammenhang «Sonderpädagogische Aspekte»

Fördern mit ICT

Seit einigen Jahren werden immer mehr Lern-, Lehr- und Fördermittel mit digitalen Elementen eingesetzt. Auch ausserhalb der offiziellen Lehrmittel existiert eine ganze Reihe digitaler Tools, die für die individuelle Förderung von Lernenden mit besonderem Bildungsbedarf relevant sind. Folgende Kriterien zeichnen diesbezüglich wertvolle digitale Lern-, Lehr- und Fördermittel aus:

  • bieten vielfältige Zugänge 
  • weisen intuitiv verständliche Strukturen auf für eine gute Orientierung
  • sind leicht zugänglich aufbereitet (sprachlich, grafisch, technisch usw.)
  • weisen unterschiedliche und leicht anpassbare Anforderungsstufen auf
  • bieten abwechslungsreiche Interaktionen, z.B. verschiedenartiges Üben 
  • ermöglichen eine Vielfalt an Lernstrategien und multiple Lerngelegenheiten

Für den konkreten Einsatz im Unterricht braucht es fachdidaktisches und heilpädagogisches Know-how. Die Übereinstimmung zwischen den individuellen Möglichkeiten der Lernenden und den Lern- und Förderzielen ist wichtig, ja zentral. Digitale Medien und Tools werden regelmässig und integral im Unterricht für die ganze Klasse als Lern-, Lehr- und Förderinstrument in verschiedenen Zusammenhängen bzw. Fächern eingesetzt. Die Schülerinnen und Schüler werden im Umgang damit vertraut. Der Initialaufwand wird nach einer Eingewöhnungszeit vernachlässigbar. Eine Schule legt fest, welche Medien und Tools eingesetzt werden. Diese werden bei allen Beteiligten sorgfältig eingeführt. Auch die Verbindlichkeiten (bzw. in Teilbereichen die Freiheiten) werden festgelegt, kommuniziert und überprüft.

Wertvolle Medien und Tools finden

Die folgende Systematik und die Beispiel-Links helfen beim Suchen und Finden wertvoller digitaler Tools und Medien (gemäss den oben genannten Kriterien und Einsatzszenarien):

Verzeichnisse elektronischer Lehr- und Lernressourcen (eLLR), z.B.

Lernen, lehren und fördern mit Videos, z.B.

Digitale Lernumgebungen (auch) für die besondere Förderung, z.B.

Integrativer Einsatz für ganze Klassen

Die meisten der oben genannten digitalen Tools eignen sich nicht ausschliesslich für Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen. Deshalb ist es häufig sinnvoll, die Tools integrativ für die ganze Lerngruppe einzusetzen. Binnendifferenzierte und individualisierte Lernsettings werden durch passende Software unterstützt und erleichtern damit die integrative Schulung von Kindern und Jugendlichen mit besonderen Bedürfnissen.

Einsatz auch zu Hause und unterwegs

Viele der digitalen Tools sind Cloud-Dienste. Deshalb können sie auch selbsttätig und ohne dauernde Begleitung für das Lernen und Üben von zu Hause aus und unterwegs genutzt werden. Dazu ist es sinnvoll, wenn die Schülerinnen und Schüler Zugriff auf aktuelle Verzeichnisse von Online-Ressourcen der Klasse bzw. der Schule haben. Diese erleichtern auch die Transparenz gegenüber den Erziehungsberechtigten und die Zusammenarbeit mit denselben. Die Lernenden werden für diese Lernformen angeleitet und situativ betreut.

Fördern mit ICT im Gesamtzusammenhang «Sonderpädagogische Aspekte»

Assistieren mit ICT

«Digitale Hilfsmittel» (ein Teilbereich der assistiven Technologien) wird als Sammelbegriff für unterstützende Computertechnologien wie Screenreader, Spracheingaben, Talker, Taster, Vergrösserungssoftware, Bildschirmtastatur, Steuerung durch Augenbewegung und ähnliche verwendet. Es geht folglich um Hardware und Software, die sowohl bei Schülerinnen und Schülern mit ganz unterschiedlichen Beeinträchtigungen als auch bei Besonderheiten in der Aufnahme und Verarbeitung von Informationen bzw. in der Kommunikation verwendet werden.

Digitale Hilfsmittel können Funktionsstörungen (z.B. visuelle, auditive und motorische) ausgleichen. Indem sie individuell eingeführt und angepasst werden, ermöglichen sie den Betroffenen die Teilnahme am Unterricht. Aus diesem Grund ist die Verwendung (auch während Prüfungen) gesetzlich festgelegt (siehe Stiftung Schweizer Zentrum für Heil- und Sonderpädagogik unter Gesetzliche Bestimmungen und Nachteilsausgleich).

Einsatzbereiche

In folgenden Bereichen kommen digitale Hilfsmittel in Schulen zum Einsatz:

  • Kommunikation
  • Informationsbeschaffung, -aufnahme, -bearbeitung und -wiedergabe
  • Steuerung von Computern und anderen Geräten
  • Unterstützung des Lernens, z.B. durch spezielle Lernsoftware

Typen digitaler Hilfsmittel

Aus der Vielzahl digitaler Hilfsmittel für individuelle Bedürfnisse werden einige davon kurz vorgestellt:

  • Spracheingabe, auch «speech to text» genannt. Diese Funktion wird heute durch Erweiterungen der Betriebssysteme (z.B. Siri, Cortana, Alexa, Bixby, Celia) oder der Office-Software (z.B. Diktierfunktion im Microsoft Office 365) in zunehmender Qualität angeboten. Teilweise macht eine spezialisierte Software, wie z.B. Dragon, immer noch Sinn, weil die Erkennungsqualität markant besser ist. In einem Klassenzimmer entstehen häufig Überlagerungen verschiedener Stimmen. Dies bedingt für Lernende, die auf die Spracheingabe angewiesen sind, ein spezielles Mikrofon mit starker Richtcharakteristik ganz nahe bei ihrem Mund (z.B. als Bestandteil eines Headsets). Ansonsten reagiert die Software nicht ausschliesslich auf die Stimme der Betroffenen, was zu falschen Eingaben und Frustration führen kann.
     
  • Sprachsteuerung, auch «speech to action» genannt, wird – analog zur Spracheingabe – häufig durch die oben genannten Erweiterungen der Betriebssysteme angeboten.
     
  • Augensteuerung, auch «eye tracking» genannt, ermöglicht die Steuerung von Computern bzw. deren Software (und anderen technischen Geräten) für Menschen ohne Lautsprache und mit schweren motorischen Einschränkungen. Es gibt Augensteuerungen für bestehende Computer und Gesamtsysteme z.B. in Kombination mit einem Talker (Beispiele).
     
  • Spezielle Tastaturen ermöglichen beispielsweise das Tastaturschreiben mit nur einer Hand oder verhindern über ein Fingerführraster, dass unbeabsichtigt mehrere Tasten gleichzeitig gedrückt werden (Beispiele).
     
  • Alternative Maussteuerungen ermöglichen z.B. die Bedienung eines Standard-Computers und dessen Software über Kopfbewegungen, einen grossen Trackball, einen Joystick usw. (Beispiele).
     
  • Sprachausgabe (Screenreader) und Bildschirmlupe sind heute Funktionen, die durch die Betriebssysteme und/oder durch die Anwendungssoftware (z.B. Browser, Office 365) in guter Qualität angeboten werden. Sie ermöglichen Menschen mit Sehbeeinträchtigung den Umgang mit Informationen via Computer. Leider gibt es noch viele Webseiten, welche die nötigen Informationen für Screenreader (z.B. Alternativtexte zu Bildern, Videos usw.) nicht oder in ungenügender Qualität liefern. Siehe dazu auch nächstes Kapitel «Digitale Zugänglichkeit und Barrierefreiheit».
     
  • Alternative Ausgabegeräte
    Z.B. die Braillezeile, auch Brailledisplay genannt, ist ein Computer-Ausgabegerät für blinde und stark sehbehinderte Menschen mit auditiven Einschränkungen, das Zeichen in Brailleschrift darstellt. Üblicherweise werden Braillezeilen durch Screenreader angesteuert. So wird der Text Zeile für Zeile mit den Fingern tastbar dargestellt.
     
  • Talker sind Sprachausgabegeräte, meist mit Touchscreen, die – im Rahmen der «Unterstützten Kommunikation» (UK) – Menschen ohne Lautsprache ermöglichen, dennoch auditiv mit anderen Menschen zu kommunizieren. Dabei wird unterschieden zwischen statischen Systemen (Beispiele) und dynamischen Systemen (Beispiele).
     
  • Spezielle Software ermöglicht beispielsweise die Unterstützte Kommunikation (UK) über Piktogramme oder den Erwerb diverser Kompetenzen gemäss den eingeschränkten Möglichkeiten von Lernenden. (Allgemeine Beispiele, UK-Beispiele).
     
  • Künstliche Intelligenz (KI)
    Digitalisierung und KI bieten neue Assistenzmöglichkeiten beim Lernen und bei der Überwindung alltäglicher Barrieren:
    Visuelle Programme (wie z.B. Seeing AI) können Menschen mit Sehbehinderung unterstützen, indem sie Dinge, die im «Blickfeld» der (Smartphone-) Kamera sind, beschreiben.
    Textgeneratoren mit generativer KI (wie z.B. ChatGPT) können bei der Vereinfachung von Texten wertvolle und zeitsparende Dienste leisten. Zudem können sie zu einem wichtigen und effizienten Instrument für die Recherche werden.
    Texterkennungsprogramme mit KI-Unterstützung (wie z.B. Speechify) können Texte einscannen, in guter Qualität erkennen und in variabler Geschwindigkeit vorlesen. Menschen mit Dyslexie können so wesentlich schneller Text aufnehmen.

Anbieter digitaler Hilfsmittel und Beratung

Der Markt an assistierenden Technologien ist gross. Die Stiftung Schweizer Zentrum für Heil- und Sonderpädagogik (SZH) verweist auf diverse Dienstleistungsanbieter.
Die Informationsplattform «ICT for Inclusion» der gleichnamigen HfH-Fachstelle bietet hochwertige Artikel zu verschiedenen Bereichen, Einsatzmöglichkeiten und Fachgebieten mit Bezug zum Lehrplan 21.

Assistieren mit ICT im Gesamtzusammenhang «Sonderpädagogische Aspekte»

Digitale Zugänglichkeit und Barrierefreiheit

Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen – das können Kinder mit Lernschwierigkeiten, aber auch besonders begabte Schülerinnen und Schüler sein – und Lernende mit Behinderung werden so weit wie möglich innerhalb der Regelklasse gefördert. Deshalb sind sowohl die Lern-, Lehr- und Fördermaterialien als auch die Gestaltung der Lernsituationen für alle Schülerinnen und Schüler barrierefrei zugänglich zu machen. Dafür sind verschiedene Akteure verantwortlich. Ein grosser Teil des Handlungsbedarfs liegt bei der Schule.

Die digitale Barrierefreiheit ist gesetzlich verankert. Wenn Menschen digitale Informationen überhaupt nicht oder nur mit grösster Mühe wahrnehmen oder verstehen können, sind sie benachteiligt. Es ist schwierig für sie, an allen Lebensbereichen teilzuhaben. Die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung und die Chancengerechtigkeit von Lernenden mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen sind umzusetzen. Dazu braucht es eine Sensibilisierung aller Beteiligten. Die Schulen benötigen auch zusätzliches Know-how in diesem Bereich.  Die Stiftung Schweizer Zentrum für Heil- und Sonderpädagogik (SZH) verweist auf Initiativen, Standards und Ressourcen. Besonders interessant sind beispielsweise Fachstellen, welche die üblichen Lehrmittel der Regelschule und die Lernmaterialien sehbehinderungsspezifisch aufbereiten:

Universal Design

Schülerinnen und Schüler mit Behinderung benötigen barrierearme Lehr- und Lernmittel. «Universal Design» ist ein internationales Konzept für die proaktive Gestaltung «von Produkten, Umfeldern, Programmen und Dienstleistungen in der Weise, dass sie von allen Menschen möglichst weitgehend ohne eine Anpassung oder ein spezielles Design genutzt werden können». (Definition gemäss Behindertenrechtskonvention BRK)

Grafik mit den 7 Prinzipien des Universal Design, Prinzip 1: Breite Nutzbarkeit, Prinzip 2: Flexibilität im Gebrauch, Prinzip 3: Einfache und intuitive Handhabung, Prinzip 4: Sensorische Wahrnehmbarkeit von Informationen, Prinzip 5: Fehlertoleranz, Prinzip 6: Geringer körperlicher Kraftaufwand, Prinzip 7: Erreichbarkeit und Zugänglichkeit

Grafik: 7 Prinzipien des Universal Design
Quelle: Vierke I. (2021, November), Masterarbeit

Die Stiftung Schweizer Zentrum für Heil- und Sonderpädagogik (SZH) hat einen Orientierungsrahmen zu digitalen Lehr- und Lernressourcen in Universal Design erstellt. Zudem hat sie eine Publikation zu «Lehrmittel in Universal Design – Mehrwert für alle» veröffentlicht.

Digitale Zugänglichkeit und Barrierefreiheit im Gesamtzusammenhang «Sonderpädagogische Aspekte»

Digitale Kompetenz und Vermeidung von Gefahren

Digitale Tools und Medien bieten nicht nur interessante Möglichkeiten, sondern bergen auch Gefahren und Risiken:

  • Die digitale Ungleichheit kann gross sein z.B. aufgrund einer ungleichen Ausstattung mit modernen Geräten oder wegen grosser Unterschiede bezüglich der digitalen Kompetenzen von Beteiligten. 
  • Problematische Inhalte, wie z.B. gewaltverherrlichende oder andere verstörende Darstellungen, können auf Kinder und Jugendliche traumatisch wirken.
  • Problematisches Medienverhalten, wie z.B. Medienmissbrauch durch Cybermobbing, Sexting, Gamesucht usw., kann die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen stark beeinträchtigen.

In dieser Hinsicht sind Kinder und Jugendliche mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen oder Behinderungen zusätzlich gefährdet. Daher ist es für sie besonders wichtig, dass sie sich zusammen mit ihrem Umfeld mit den möglichen Gefahren und Risiken auseinandersetzen. Ziel ist es, diesen gefährdeten Benutzenden den sicheren Umgang mit digitalen Medien näherzubringen. Dazu gehört, dass sie Inhalte kritisch bewerten, mögliche Gefahren identifizieren und wissen, wie sie sich vor ihnen schützen können. 

Digitale Kompetenzen schützen vor Risiken und Gefahren

Die im Lehrplan 21 beschriebenen Medienkompetenzen (siehe Kompetenzbereich «Medien»wirken am besten gegen Risiken und Gefahren bei der Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnologien (ICT). Deshalb hat der Aufbau dieser Kompetenzen auch bei Lernenden mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen oder Behinderungen nachhaltig zu erfolgen. 

Bei der Förderung der digitalen Kompetenz übernehmen Fachpersonen im sonderpädagogischen Bereich eine wichtige Funktion – als vertrauensvolle Zuhörende, hilfsbereite Beratende sowie als interessierte Kompetenzvermittelnde und Mitlernende. Das bedeutet allerdings, dass sich diese Fachpersonen mit dem aktuellen Stand des digitalen Wandels auskennen und sich fortlaufend auch in diesem Bereich weiterbilden (siehe auch Teamentwicklung und -weiterbildung im digitalen Wandel)

Die nationale Plattform zur Förderung von Medienkompetenzen  www.jugendundmedien.ch widmet dem Thema  «Medienerziehung in sonderpädagogischen Institutionen» besondere Aufmerksamkeit. Über die Angebotsdatenbank können Kurse, Materialien und Beratungsangebote gesucht werden.

Die Fachstelle «ICT for Inclusion» der HfH bietet spezifische Weiterbildungen und Beratung zur Digitalisierung im sonderpädagogischen Kontext und zu assistiven Technologien an.

Mit digibasics entwickeln sieben Pädagogische Hochschulen gemeinsam ein interaktives Online-Lernangebot für Studierende und Lehrpersonen zur Vertiefung ihrer Digitalkompetenzen. Aktuell kann das System erprobt werden.

Digitale Kompetenz und Vermeidung von Gefahren im Gesamtzusammenhang «Sonderpädagogische Aspekte»

Gesetzliche Bestimmungen

Die rechtliche Lage für heil- und sonderpädagogische Aspekte von ICT hat sich in den letzten Jahren verbessert. Relevant sind gesetzliche Bestimmungen betreffend

  • den gleichberechtigten Zugang zur Bildung für Menschen mit Behinderung,
  • den Einsatz und die Finanzierung von Hilfsmitteln sowie 
  • die digitale Barrierefreiheit.

Die Stiftung Schweizer Zentrum für Heil- und Sonderpädagogik (SZH) listet die gesetzlichen Bestimmungen auf internationaler und nationaler Ebene detailliert auf. Zudem gibt sie Hinweise für die Finanzierung von elektronischen Hilfsmitteln.

Publikation der SZH «Juristische Handreichung für die Sonderpädagogik»

Gesetzliche Bestimmungen im Gesamtzusammenhang «Sonderpädagogische Aspekte»